4b O 198/12 – Verzichtsurteil

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 2368

Landgericht Düsseldorf
Verzichtsurteil vom 4. Dezember 2014, Az. 4b O 198/12

I. Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Rechnungslegung und Schadenersatz wegen Verletzung des deutschen Patents DD 294 XXX B5 durch Herstellen, Anbieten, in Verkehr bringen, Gebrauch oder Einfuhr oder Besitz zu den vorgenannten Zwecken der Pandemie-Impfstoffzusammensetzungen „Prepandrix“ und „Pandemix“ abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert wird auf 15.000.000,– EUR festgesetzt, wovon 5.000.000,– EUR auf den ursprünglichen Antrag zu II. entfallen (Feststellung der gesamtschuldnerischen Schadensersatzpflicht).

In Bezug auf das Verzichtsurteil sind Tatbestand und Entscheidungsgründe entbehrlich, § 313b Abs. 1, Abs. 3 ZPO.